Liebe, Werbung und Ehe im Skandinavien der Wikinger (Teil 2)

Die Funktion der Ehe im Skandinavien der Wikinger

Der Ausgangspunkt für jede Diskussion betreffend der Eheform einer Kultur sollten Gründe für und Funktion der Ehe in der entsprechenden Gesellschaft sein. Im allgemeinen erfüllt die Ehe zwei Hauptfunktionen: die Kontrolle sexueller Aktivität und/oder Fortpflanzung sowie die Bildung sozioökonomischer Verbindungen zwischen verschiedenen Sozialgruppen.

In Skandinavien waren die Grenzen korrekten sexuellen Verhaltens sehr großzügig bemessen, obwohl (wie in vielen Gesellschaften üblich) ein doppelter Standard vorherrschte. Von der idealen Frau wurde Keuschheit vor und Treue während der Ehe erwartet. Solche Tendenzen sind aus der Art der gegen Frauen gerichteten Beleidigungen ersichtlich, wie wir sie in der poetischen Edda finden. Hier werden Frauen als abscheulich gesehen, die der Promiskuität, des Inzests oder anderer unerlaubter Verbindungen beschuldigt werden (Lee M. Hollander, trans. “The Poetic Edda." , Austin, University of Texas P, 1962, S. 90-103).

Für dieses Beharren auf weibliche Keuschheit gab es gute Gründe: Eine unverheiratete Frau stellte eine Handelsware dar, die ihrer Familie mittels des Brautpreises Reichtum bringen und günstige Verbindungen zu anderen Familien schaffen konnte. Ein weiterer Grund für die Beschränkung weiblicher Sexualität war das Fehlen effektiver Methoden zur Geburtenkontrolle, da illegitime Kinder der Familie der Frau erhebliche finanzielle Nöte bescheren konnten. Ein illegitimes, aber vom Vater anerkanntes Kind erhielt lediglich zwei Drittel der zur Lebenshaltung notwendigen Mittel von seinem Vater sowie dessen Verwandtschaft; ein nicht anerkannter Bastard jedoch wurde gänzlich von seiner Mutter und deren Familie erhalten (Grethe Jacobson, “Sexual Irregularities in Medieval Skandinavia", Sexual Practises in Medieval Church. Eds Vern L. Bullough and James Brundage. Buffalo: Promethius Books, 1982, S. 74). Die Gesetzestexte reflektieren das enorme Interesse der Wikinger an diesen Streitfragen.

Dies soll nicht heißen, daß Wikingerfrauen nicht auch außereheliche sexuelle Verhältnisse hatten. Wer eine Schwangerschaft vermied, hatte keine gerichtliche Bestrafung zu befürchten; doch wurde es als nicht passend angesehen, wenn sie als sexuell freizügig lebende Frau zum Beispiel eine Erbschaft annahm. Wurde sie jedoch verführt oder vergewaltigt, entstanden ihr daraus im Sinne des Schutzes vor sexueller Ausbeutung keine Nachteile.

Die einzige Einschränkung, die bezüglich der männlichen sexuellen Aktivitäten existiert zu haben scheint, besteht in der Bestrafung von Unzucht, also dem Sex mit einer nicht mit ihm verheirateten Frau - was für ihn allerdings nur zu einer kleinen Geldstrafe führte.

Die “Sturlunga Saga" weist darauf hin, daß “fast überall sich Männer außereheliche Affären mit einer Anzahl von Frauen gönnten, und zwar sowohl vor als auch während und nach ihrer Ehe" (Jenny M. Jochens, “The Church and Sexuality in Medieval Iceland", Journal of Medieval History, 6/1980, S. 383-384). Weibliche Sklaven waren ordentliche Handelsware, die einen Mann bei einer Bettsklavin bis zu zwölf Öre kosten konnte - dieser Wert entspricht etwa 447 Metern handgesponnenen Kleidungsstoffs (Grethe Jacobson, “The Position of Woman in Skandinavia During the Viking Period", thesis, University of Wisconsin, 1978, S. 76). Konkubinen waren üblich, wie Adam von Bremen verächtlich berichtet: “Nur in ihren sexuellen Beziehungen zu Frauen kennen sie keine Grenzen. Entsprechend seiner Mittel hat jeder Mann zwei, drei oder noch mehr Frauen zur selben Zeit." (Jacobson, “Sexual Irregularities", S. 82.)

Diese Konkubinen kamen immer aus niedrigen sozialen Klassen, und der Eintritt in den Stand der Konkubine eines höher gestellten Mannes mag für diese Frauen gewisse Vorteile mit sich gebracht haben. Aufgrund des Klassenunterschiedes war eine Konkubine nie dazu berechtigt, die Ehefrau ihres Liebhabers zu werden und wurde demzufolge von der Frau des betreffenden Mannes toleriert, da sie deren Position nicht bedrohte (Ruth M. Karras, “Concubinage and Slavery in the Viking Age", Scandinavien Studies, 62/1990, S. 141-162. Ebenso Eric Oxenstierna “The Norsemen", Greenwich CT: New Graphic Society, 1965, S.211).

Da Sexualität vollkommen durch Gesetze geregelt wurde, die zahlreiche Bestimmungen bezüglich außerehelicher Aktivitäten und illegitimer Kinder enthielten, ist es nur logisch, daß Eheschließungen von den Wikingern weniger als ein Instrument zur Begrenzung sexueller Aktivitäten als zur Schaffung familiärer Verbindungen sahen. Eine Hochzeit “schuf die Möglichkeit zur Verbindung der Familie der Braut mit einer der wichtigsten Familien ... und versicherte sie so bei ihren Verhandlungen anläßlich des örtlichen “Thing" und “Althingi" machtvoller Unterstützung" (Jacobsen, “Position of Women", S.40).

Die eheliche Verbindung erhielt nicht nur über die Möglichkeit ökonomischen Gewinns oder politischen Vorteils wichtige Bedeutung. Oft diente die skandinavische Frau auch als “Friedenspfand" und wurde als Austausch in die Ehe gegeben, um die Versöhnung zwischen sich einstmals befehdenden Parteien zu garantieren (Jenny Jochens, “The Medieval Icelandic Heroine: Fact or Fiction?", Viator 17/1986, S.37).

Die anglo-sächsische Literatur widmet diesem germanischen Thema besondere Aufmerksamkeit, indem sie von Ehefrauen und Königinnen als “Friedensweberinnen" spricht, die durch die Geburt von Kindern einander bekämpfende Stämme miteinander verwoben und sich als Geiseln ihrer Familien im feindlichen Lager verstanden, die den Haß in ihrer neuen Familie zu beruhigen suchten (Jane Chance “Women as Hero in Old English Literature", Syracuse, Syracuse U.P., 1986, S.1-3). Die Sagen verzeichnen Beispiele, in welchen die den Frieden schaffende Frau weitere Frauen um sich versammelte und mit ihnen zur Stelle des Kampfes ging. Dort stoppten sie die Auseinandersetzung zwischen den feindlichen Parteien, indem sie Kleidungsstücke zwischen und auf die Kämpfenden warfen, somit ihre Schwerter behinderten und “den Kampf so lächerlich machten, daß er unmöglich fortgeführt werden konnte."

Liebe, Freundschaft und Poesie

Von dem Zeitpunkt an, ab welchem im Wikingerzeitalter Eheschließungen von den Familien der Braut und des Bräutigams arrangiert wurden, war die Liebe zwischen den zukünftigen Partnern ein eher unbedeutender Gesichtspunkt im Vergleich zum Brautpreis, der Mitgift, politischen Manövern und ähnlichem. Die Legenden unterstützen diese Sichtweise, da sie sich nicht im Besonderen an guten Ehen interessiert zeigen: voreheliche Bemerkungen wie ‘ihre Liebe begann zu wachsen’ oder ‘sie führten eine gute Ehe’ zeigen meist an, daß das Paar nun aus der Geschichte ausscheidet [Roberta Frank, Marriage in Twelfth- and Thirteenth-Century Iceland, Viator 4, 1973, S. 478].

Solche Zitate zeigen auch, daß man von den Neuverheirateten nach ihrer Eheschließung den Aufbau einer betriebsfähigen Beziehung erwartete; dies war bei den meisten arrangierten Ehen der Fall. Die Wikinger praktizierten keine Werbung in unserem Sinne, in welcher ein Mann und eine Frau Gelegenheit hatten, den Grad ihrer Kompatibilität abzuschätzen oder in welcher die Liebe erblühen konnte: Diese Konzepte konnten sich erst im Laufe der vollzogenen Ehe als vorhanden oder eben nicht vorhanden erweisen.

Da Liebe also nicht als eine Vorbedingung zur Eheschließung angesehen wurde, machte man entsprechend wenig Aufhebens um das Einverständnis der zukünftigen Partner bezüglich der Vereinigung. Es gibt in den Sagen einige wenige Hinweise darauf, daß der junge Mann nach seiner Meinung zur geplanten Hochzeit gefragt wurde [Jochens, Icelandic Heroine, S. 37]: Ob dies die Annahme andeutet, daß seine Zustimmung vor Eröffnung der Verhandlungen erforderlich war oder im Gegenzug bedeutet, daß die Qualitäten seiner zukünftigen Braut aufgrund seines leichten Zugangs zu Konkubinen und anderen Frauen während der Ehe nicht sehr wichtig für ihn waren, ist unbekannt. Das Einverständnis der Frau war nach den Gesetzen definitiv nicht erforderlich; sie wurde in den Verhandlungen durch ihren Fastnandi, also ihren Vater oder den für sie verantwortlichen Vormund, vertreten. Im Falle einer jungen Frau konnte es sich bei ihrem Fastnandi um ihren Vater, im Falle dessen Todes um ihren Bruder oder bei Abwesenheit beider um einen anderen männlichen Verwandten handeln. Eine ehemals verheiratete Frau wurde durch ihren Sohn vertreten, so dieser älter als siebzehn Jahre war. Traf dies nicht zu, konnte diese Funktion von ihrem Schwiegersohn, ihrem Vater oder einem Bruder übernommen werden. In seltenen Fällen, wo keine männlichen Verwandten mehr zur Verfügung standen, wurde diese Pflicht auch von der Mutter der Frau wahrgenommen [Jacobsen, Position of Women, S. 37-38]. Obwohl das Gesetz also keine Zustimmung der Frau erforderte, schien es jedoch erstrebenswert zu sein, zumindest deren Billigung der geplanten Verbindung zu erhalten, da laut der Sagen jede fünfte Eheschließung, die gegen den ausdrücklichen Willen des Mädchens durchgeführt wird, schwere Katastrophen mit sich bringt und in Tod, Verstümmelung oder Scheidung vom Ehemann endet [Frank, S. 477]. Die Legenden zeigen ebenso die übliche Praxis der Befragung der Tochter durch den Vater vor ihrer Verbindung, da Frauen, die man nicht fragte, in Folge allzu oft ihrer Wut und Enttäuschung nachhaltigen Ausdruck verliehen [Jochens, Icelandic Heroine, S. 37].

Im allgemeinen willigten die meisten zukünftigen Bräute in die Entscheidung ihres Vaters ein, wenn sie danach gefragt wurden: Immerhin sahen die Gesetze großzügige Möglichkeiten der Scheidung vor, falls die Beziehung unerträglich werden sollte; und die Familie einer Braut zog in jedem Fall einen Gewinn aus der Verbindung [ebenda]. In einigen wenigen, ganz besonderen Situationen hatte eine Frau das absolute Recht, ihren Ehemann allein auszuwählen: Witwen hatten diese Freiheit. Auch wenn eine Frau von ihren Brüdern vertreten wurde, dieser aber untereinander nicht zu einer Einigung bezüglich des Bräutigams kommen konnten, mußte den Wünschen der heiratswilligen Frau nachgegeben werden. Wenn ein als Vormund tätiger Bruder sein Mündel böswillig von jeder Heirat abzuhalten versuchte – etwa um ihre Arbeitskraft auf dem eigenen Hof nicht zu verlieren – durfte sie den dritten von ihm abgelehnten Bewerber auch ohne Einverständnis ehelichen [ebenda, S. 38-39; Jacobsen, Position of Women, S. 38]. Vom bisher Gesagten mal abgesehen – Menschen sind, wie sie sind, und einige der heidnischen Skandinavier wußten mit Sicherheit von der unsterblichen, leidenschaftlichen Liebe, wie sie auch heute besungen wird. Die Wikinger nannten sie inn makti murr, die mächtige Leidenschaft [Peter Foote and David M. Wilson, The Viking Achievement, London: Sidgwick and Jackson, 1970, S. 112], und beschrieben sie in Legenden und Gedichten, die von wahrer Liebe erzählen. Oft handelt es sich bei der Liebe, die dort besungen wird, um eine, die während der Ehe wuchs, wie zum Beispiel in Rigsthula (V. 27), wo Vater und Mutter einander in die Augen starrend gegenübersitzen, ihre Finger ineinander verschlungen – und offensichtlich von Liebe beglückt [Hollander, Poetic Edda, S. 120]. Manchmal ist eine Liebeserklärung in der Edda sehr kurz und indirekt; so zum Beispiel, als Bergthora die Begnadigung durch die Angreifer ihres Heimes verweigert, da sie es vorzieht, mit ihrem Ehemann zu sterben: Als ich jung war, wurde ich Njal in die Ehe gegeben, und ich versprach ihm, daß wir dasselbe Schicksal teilen würden [Magnus Magnusson und Hermann Palsson, Übers. The Saga of Njal, NY: Penguin, 1960, S. 267].

Eventuell waren Männer im Ausdruck ihrer Liebe freier als Frauen. Da die Improvisation von Poesie zum Bild des idealen Mannes gehörte, war es für sie vielleicht leichter, ihre Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Saxo Grammaticus zeichnete die bewegende letzte Ansprache eines Mannes auf dem Weg zum Galgen auf, die an seine Geliebte gerichtet war: Da soll ein einziges Ende für uns beide sein; ein Band nach unseren Schwüren; noch soll unsere erste Liebe nicht ziellos zugrunde gehen. Glücklich bin ich, daß ich die Freude einer solchen Verbindung hatte; ich werde nicht gemein in der Einsamkeit der Götter des Tartarus untergehen. So laß die sich verschlingenden Bande meine Kehle in der Mitte fassen; der letzte Schmerz wird nur Freude mit sich bringen, da die sichere Hoffnung auf erneuerte Liebe verbleibt und des Todes eigene Lust sich erweisen muß. Jede Welt enthält Freude, und in den Zwillingswelten soll die Ruhe unserer vereinten Seelen und unsere gleiche Treue Ruhm gewinnen [Saxo Grammaticus, Gesta Danorum, zitiert in Hilda R. Ellis-Davidsons The Road to Hel Westport CT: Greenwood P., 1943, S. 53-54]. Die Skalden komponierten ebenso mansongr, Mädchenlieder oder Liebeslieder, geschrieben den Gesetzen zum Trotz, die für die Schaffung solcher Gedichte die Todesstrafe für den Skalden, der es dennoch wagte, verfügten: Wohl überlegt, ist diese Frau ganz Island wert ... / obgleich mir das Herz schwer ist ... auch wert ganz Hunland und auch Dänemark; / nicht für die Erde von ganz England und seiner Königreiche würde ich dies Mädchen mit den goldenen Zöpfen zurücklassen, ja, und auch nicht für Irland ... [Lee M. Hollander, Übers. The Skalds: A Selection of their Poems with Introduction and Notes, Ann Arbor: University of Michigan P, 1945, S. 118]. Ich bin ein wenig leichtsinnig .. sie zu erreichen riskierte ich mein Leben so oft ... / Obgleich man mich erschlagen wird, wenn man mich in den Armen meiner Geliebten findet – / wenn ich in der Umarmung der Sif-im-seidenen-Kleid schlafe, / fühle ich unendliche Liebe für die blondhaarige Frau [ebenda, S. 134].

Einer der Gründe, warum Liebespoesie von den Wikingern als so schlecht angesehen wurde, mag in der in heidnischen Epochen oft anzutreffenden Angst vor der magischen Umschlingung durch eine solchermaßen durch die Macht der Verse unsterblich gemachten Frau liegen [Foote und Wilson, S. 112]. Das Havamal schreibt Odin zwei als Liebestalisman gedachte Runenzauber zu: Ein sechzehntes kann ich, will ich schöner Maid / In Lieb und Lust mich freuen, / Den Willen wandl ich der Weißarmigen, / Daß ganz ihr Sinn sich mir gesellt. [Die Edda, Simrock]. Das Verbot von Liebespoesie hilft zu erklären, warum die Kunst der Werbung im Wikingerzeitalter nur sehr selten praktiziert wurde. Obwohl die Göttin Freya die Schirmherrin des mansongr war und sich an der Liebespoesie wohl zu entzücken wußte, mußten sterbliche Frauen da wesentlich vorsichtiger sein. Von gesetzlicher Seite wurden Liebesgedichte als eine eindeutige Verunglimpfung des Rufes einer Frau angesehen, da sie nahelegten, daß der Autor über weitaus intimere Kenntnisse seiner Geliebten verfügte, als es als schicklich erschien [Foote und Wilson, S. 112].

Das Ansehen einer Frau spiegelte die Ehre ihrer Familie wieder: Wurde ihre Ehre getrübt, so war es ebenso um die ihres Vaters, ihrer Brüder und ihrer Onkel, Cousins und Söhne geschehen. Jede Verletzung des Rufes einer Frau war dazu angetan, den Zorn einer ganzen Sippschaft auf den unglücklichen Freier herabzubeschwören! Alle Familienlegenden stimmen darin überein, das Werbung den tödlichsten Zeitvertreib für einen jungen Mann darstelle [Frank, S. 476]. Das wichtigste ungeschriebene Gesetz der Brautwerbung bestand darin, daß, je weniger der hoffnungsvolle Bräutigam von seiner für ihn bestimmten Frau vor den formellen Hochzeitsverhandlungen mit deren Familie sah, um so größer seine Chancen waren, am Leben zu bleiben [ebenda]. War ein bereits aufmerksamer Freier mit seinem Heiratsangebot zu langsam, zeigte die Familie der beworbenen Frau um so größere Schnelligkeit in der Wiederherstellung ihrer Ehre mittels Blutrache [Foote und Wilson, S. 111-112]: In den Legenden enden achtzehn Werbungen auf diese Weise [Frank, S.467]. Offensichtlich hatte die Familie praktische Gründe für ihre Ablehnung einer verlängerten Werbezeit, da in acht der genannten Fälle von der Verwandtschaft zu langsam reagiert wurde und das Ergebnis in einem illegitimen Kind bestand [ebenda].

Trotz der Gefahren kamen dennoch einige ausgedehntere Werbungen vor. Oft wurde die Aufmerksamkeit, die ein Freier einer Frau entgegenbrachte (dies enthielt Besuche, Gespräche und die Dichtung von ihr Lob zollenden Werken) von ihr erwartet und manchmal sogar willkommen geheißen – unabhängig davon, was ihre Familie davon dachte [Foote und Wilson, S.111]. Die am meisten verbreitete Methode bei der Suche nach einer geeigneten Braut war der Besuch eines Thing, wohin die Väter ihre Töchter nicht nur mitnahmen, damit sie zu ihrer Bequemlichkeit das Kochen und Haushalten am Stand übernehmen konnten, sondern auch, um ihre Mädchen sowie deren weibliche Fähigkeiten in den Blickpunkt künftiger Freier zu stellen [Mary Wilhelmine Williams, Social Skandinavia in the Viking Age, 1920; NY: Kraus Reprint Co., 1971, S.282]. Andere soziale Versammlungen wie Feste, Zeremonien, Märkte, Messen und ähnliches waren ebenfalls gute Orte für die Entdeckung der zukünftigen Frau. Der Hochzeitsmarkt, den die Thingversammlung darstellte, paßte recht gut zum Grundcharakter der in einer formellen Vereinbarung zwischen den Familien bestehenden Hochzeit der Wikinger: Die Gesetzesbücher zeigen, daß die Eheverhandlungen nach denselben Regeln ausgetragen wurden wie die Erstellung jedes anderen Vertrages oder jeder anderen legalen Vereinbarung auch, was von der Stimmung des Thing noch unterstützt wurde, wo man zu gleicher Zeit die verschiedensten weiteren Unternehmungen rechtlicher Art tätigte.



ENDE  TEIL 2

© Text: von Gunnora Hallakarva, Übersetzung: Vicky Gabriel